Fahren mit 17

Begleitetes Fahren mit 17

Seit Jahren wächst die Begeisterung für das Modellprojekt BF17 in dem der Gesetzgeber eine 2. Übungsphase für den 17-jährigen Jugendlichen nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung generiert, bei dem er unter Anleitung einer ihm vertrauten Person (Eltern, Geschwister etc.) seine Fähigkeiten und Fertigkeiten weiter ausbauen kann.

Die Unfallstatistiken der letzten Jahre beweisen, dass Jugendliche die nach Beendigung der Fahrausbildung nicht gleich sich selbst überlassen waren, weniger an schweren Unfällen beteiligt waren als andere, die eine solche weitere Lernetappe nicht absolviert hatten.
Weitere Faktoren:

  • der Stress, gleichzeitig für das Abitur und die Fahrschule lernen zu müssen, ENTFÄLLT !
  • Klasse AM (Roller) ist in der Fahrberechtigung BF17 EINGESCHLOSSEN !
  • der Fahrerlaubnisbewerber muss bei Antragstellung die Begleitpersonen namentlich benennen

Voraussetzung(en) für den Antragsteller:

  • kann ein halbes Jahr vor seinem 17. Geburtstag mit der Fahrerlaubnisausbildung beginnen
  • bekommt frühestens mit 17 Jahren die Fahrberechtigung
  • darf nur mit den benannten und bewilligten Begleitpersonen fahren
  • erhält ohne Auflage mit 18 Jahren den Kartenführerschein

Voraussetzung(en) für die Begleitperson(en)

  • muss mindesten 30 Jahre sein
  • darf bei der Antragstellung nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben
  • muss mindesten 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein
  • darf während der Begleitung nicht unter Alkohol- und/ oder Drogeneinfluss stehen

Die Klassen

  • AM Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h, max. 50 ccm bzw. 4 kW Nennleistung
  • A1 Krafträder bis 125 ccm, max 11 kW und 0,1 kW/kg
  • A2 Krafträder bis max. 35 kW und max. 0,2 kW/kg (auch Aufstieg)
  • A Krafträder über 35 kW / 48 PS (auch Aufstieg)
  • B196 Krafträder bis 125 ccm, max 11 kW und 0,1 kW/kg (nur in Deutschland)
  •  
  • B/BF17 Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zG
  • BE Zugfahrzeug der Klasse B einschl. Anhänger über 750 Kg, Zugkombination max. 7000 Kg
  • B197 Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zG / Kombination aus Automatik und Schaltung OHNE AUTOMATIKEINTRAG
  • B Autom. Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zG / reine Automatikausbildung MIT AUTOMATIKEINTRAG
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